Ab dem 1. April 2025 ändern sich unsere Bürozeiten. Die neuen Bürozeiten sind in Dillenburg: Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr | 13:30 – 16:30 Uhr Freitag 07:30 – 12:30 Uhr in Marburg: Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr | 13:30 – 16:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Aprilausgabe: Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz Stellung genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch dann möglich bleibt, wenn die Auszahlung erst nach der Beendigung der Altersteilzeit erfolgt. D. h., die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen scheitert nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von […]
Wegen einer Betriebsveranstaltung bleibt unser Büro in Marburg vom 05.09. bis einschließlich 06.09.2024 geschlossen. Unser Büro in Dillenburg ist in dieser Zeit eingeschränkt erreichbar unter der Telefonnummer 02771 8704-0 oder per Mail an kanzlei@schneider-moos.de Mit freundlichen Grüßen Ihre Steuerberaterkanzlei Schneider und Moos
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Septemberausgabe: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 nur der Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht auch der Begriff der „Betriebsstätte“ geändert hat. Damit ist es von der Auffassung des Bundesfinanzministeriums abgewichen. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasingsonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Pkw verlagert. Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit, die unter den Bedingungen einer […]
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Augustausgabe: Der Bundesfinanzhof entschied, dass Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig sind. Die Regelung stelle eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerzahler dar, die mit dem Gleichheitsgebot nach dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich geklärt, ob der Pauschalsteuersatz von 25 % auf solche Veranstaltungen angewendet werden darf, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben, aber nicht allen Betriebsangehörigen offensteht. Der Bundesfinanzminister hatte […]
Das Label Digitale DATEV-Kanzlei wird an Steuerberaterkanzleien vergeben, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandantinnen und Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft der DATEV eG den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Steuern. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen unsere Kanzlei diesen Prozess stets neu durchlaufen muss. Das Label garantiert somit auch, dass unsere Kanzlei beim Thema Digitalisierung up to date ist. Welche Vorteile Ihnen die Zusammenarbeit mit einer Digitalen DATEV-Kanzlei bietet, erfahren Sie hier »
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Situation haben sich die Abläufe in unserer Kanzlei vorübergehend geändert. Diese Änderungen möchten wir Ihnen an dieser Stelle mitteilen. Besuche in der Kanzlei: Aufgrund er aktuellen Situation bleibt unsere Kanzlei bis auf weiteres für Besucher*innen geschlossen. Entgegennahme und Abholung von Unterlagen: Ihre Unterlagen können wie gewohnt in unserer Kanzlei zu unseren Bürozeiten abgeholt und abgegeben werden. Allerdings sind die Eingangstüren verschlossen. Bitte benutzen Sie die Klingel. Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen der Lohn- und Finanzbuchführung sowie Ihrer privaten Steuererklärung elektronisch übermitteln. Bei Interesse, sprechen Sie uns bitte hierzu an. Besprechungstermine in der Kanzlei: Besprechungen werden vorübergehend nur nach vorheriger Vereinbarung wahrbenommen. […]
Seit geraumer Zeit arbeiten wir daran, die Digitalisierung in unserer Kanzlei und somit auch bei Ihnen im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung, des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen und privaten Steuererklärung voranzubringen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen bereits jetzt den digitalen Belegaustausch Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen das elektronische bereitstellen Ihrer Auswertung im Onlineportal „Unternehmen online“ die Vorerfassung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung in „Unternehmen online“ die elektronische Bereitstellung der Lohn- und Gehaltsdokumente Ihrer Mitarbeiter*innen im Onlineportal „Arbeitnehmer online“ den digitalen Belegaustausch Ihrer privaten Steuerunterlagen die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung – von der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen über die Entgegennahme elektronischer Bescheiddaten bis zum digitalen Einspruchsverfahren die elektronische Übermittlung Ihrer E-Bilanz an […]
Schluss mit Papier! Stellen Sie uns Ihre Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch zur Verfügung. Scannen Sie Ihre Papierunterlagen ein und übermitteln Sie uns diese über „DATEV Meine Steuern“. Oder noch einfacher: Fotografieren Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Smartphone und übermitteln Sie uns so Ihre Unterlagen über die App „DATEV Upload mobil“. Sicher und unkompliziert. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier ». Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unserer Kanzlei nicht eingeschränkt wird. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle aufzeigen, wie die digitale Zusammenarbeit aufgrund der aktuellen Situation aussehen kann. Meine Steuern: Mit dem Tool „Meine Steuern“ können Sie ganz einfach Belege und Dokumente Ihrer privaten Einkommensteuererklärung digitalisieren und uns diese sicher über das DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung stellen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, weitere Beleginformationen zu erfassen und den Belegen beizufügen. Was Sie benötigen? Zur sicheren Authentifizierung benötigen Sie Ihr Smartphone und die kostenlose App DATEV SmartLogin. Über den entsprechenden Link auf unserer Website gelangen Sie direkt zur Anwendung und könne Ihre Dokumente […]