Ende des Moratoriums – Wiederaufnahme der Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen

Das hessische Wirtschaftsministerium hat sein Moratorium beendet und das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen wieder aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurden folgende Änderungen am Rückmeldeverfahren umgesetzt: betriebliche Eigenmittel werden nicht mehr fördermindernd angerechnet. Nicht gestundete Darlehenstilgungen, die im Förderzeitrauch angefallen sind, gelten als förderfähige Ausgaben. Bei Überschneidung der Fördermonate von Soforthilfe und Überbrückungshilfe wird der Anrechnungsbetrag im Rückmeldeverfahren berücksichtigt und reduziert damit die Rückzahlungspflicht der Soforthilfe. Für bereits geschlossenen Fälle, bei denen bereits ein Bescheid vorliegt, kann eine Erleichterung im Einzelfall über einen Teilerlass/Erlass und Niederschlagung erreicht werden, wenn die Einziehung der Forderung für den Schuldner eine besondere Härte bedeutet. Das Regierungspräsidium Kassel informiert alle Unternehmen zu den Änderungen und versendet erneut die […]

Mandanten-Monatsinformation Juni 2026

Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Lieferung trotzdem als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch […]