Wie die Steuerberaterkammer Hessen in einer Sondermeldung mitteilt, hat das Hessische Wirtschaftsministerium ein sofortiges Moratorium für das Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen erlassen. Die Bearbeitung der Rückmeldungen wird aktuell ruhend gestellt, bis das Ergebnis der erneuten Prüfung durch das Wirtschaftsministerium feststeht.
Werden Rückmeldungen aktuell nicht vorgenommen, drohen durch das Moratorium keine Fristversäumnisse.
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