DATEV Unternehmen online: Notwendige Anpassungen zur Nutzung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

Sofern Sie mit DATEV Unterhemen online Zahlungen an Ihre Bank senden, melden wir uns heute mit einer wichtigen Information zur Verification of Payee (VoP) bei der Nutzung von DATEV Bank online.

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.

Lesen Sie zu den gesetzlichen Vorgaben und zum Ablauf bitte unbedingt die Informationen, die DATEV Ihnen im DATEV Hilfe-Center (www.datev.de/hilfe) im Dokument Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen (Dok.-Nr. 1038957) bereitgestellt hat.

Hinweis: Es gibt vereinzelt Banken, bei denen zum 5. Oktober 2025 auf technischen Gründen keine Zahlung mit Empfängerüberprüfung eingereicht werden können. Welche Banken das sind und wie Sie damit umgehen, erfahren Sie im Dokument Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken (Dok.-Nr. 1048045).

Im Programm DATEV Bank online werden aufgrund dieser Vorgabe Programmanpassungen vorgenommen. Hier ändert sich auch der Ablauf in Ihrem Zahlprozess. Details dazu finden Sie im Dokument DATEV Bank online – Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (Dok.-Nr. 1047982). In diesem Dokument finden Sie auch ein Klick-Tutorial, welches Sie durch den neuen Prozess führt.

Um die Empfängerüberprüfung mit DATEV-Programmen nutzen zu können, gibt es technische Voraussetzungen. Diese finden Sie im Dokument Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken (Dok.-Nr. 1048045).

Auf der Internet-Seite go.datev.de/vop finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Verification of Payee.

Sofern Sie hier weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.