Jede und jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung in Verwaltungsverfahren eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese ist für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit gültig. Ursprünglich sollte die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer ab dem 02.12.2024 vom Bundeszentralamt für Steuern zugestellt werden. Ab dem 03.12.2024 wurde die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgrund technischer Fehler von den externen Schnittstellenpartnern vorerst gestoppt. Damit wurden ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Mitteilungen zu Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt. Ab dem 03.02.2025 wird das Verfahren wiederaufgenommen. Das bedeutet, dass ab diesem Datum wieder Mitteilungen zu Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt werden. Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer vom 02.12.2024 werden nochmals bereitgestellt. Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt in zwei Schritten: Im ersten […]