Auszeichnung zur „Digitalen Kanzlei 2020“

Seit geraumer Zeit arbeiten wir daran, die Digitalisierung in unserer Kanzlei und somit auch bei Ihnen im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung, des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen und privaten Steuererklärung voranzubringen.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen bereits jetzt

  • den digitalen Belegaustausch Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen
  • das elektronische bereitstellen Ihrer Auswertung im Onlineportal „Unternehmen online“
  • die Vorerfassung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung in „Unternehmen online“
  • die elektronische Bereitstellung der Lohn- und Gehaltsdokumente Ihrer Mitarbeiter*innen im Onlineportal „Arbeitnehmer online“
  • den digitalen Belegaustausch Ihrer privaten Steuerunterlagen
  • die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung – von der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen über die Entgegennahme elektronischer Bescheiddaten bis zum digitalen Einspruchsverfahren
  • die elektronische Übermittlung Ihrer E-Bilanz an die Finanzverwaltung und die Offenlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger
  • die Erstellung der benötigten Verfahrensdokumentationen zur geordneten Belegablage, ordnungsgemäßen Kassenführung und dem ersetzenden Scannen

Unsere Mühen und Investitionen in der Vergangenheit haben sich nun ausgezahlt. Diese Woche wurde unsere Steuerberaterkanzlei mit dem Label „Digitale Kanzlei “ ausgezeichnet.

Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label „Digitale Kanzlei“ garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.

Die Zusammenarbeit mit einer digitalen Kanzlei bietet viele Vorteile:

  • Die durchgängige digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Unternehmen und Dritten reduziert administrative Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.
  • Manuele erzeugte Fehler werden ausgeschlossen und Daten stehen schneller und genau zur Verfügung.
  • Die Kanzlei arbeitet bereits professionell und kann Sie dadurch bei der Umstellung auf digitale Prozesse optimal unterstützen.
  • Das konsequente Leben digitaler Prozesse im Lohn ermöglicht die elektronische Erfassung und Verwaltung Ihrer Lohndaten sowie Datenübermittlung an alle Institutionen. Auch das Führen einer volldigitalen Personalakte ist möglich.
  • Anfragen können schnell bearbeitet werden, weil die Digitale Kanzlei auf Ihre relevanten Daten direkt zugreift.
  • Verstärkte Nutzung von digitalen Lösungen im Bereich Rechnungen. Damit entfallen die Papierrechnung, das Versenden und das Einscannen. Rechnungen werden digital, direkt und ohne manuelle Brüche in die Finanzbuchhaltung eingelesen.
  • Konsequente Nutzung von Schnittstellen aus Fremdsystemen bzw. Vorerfassungssystemen.
  • Sie haben entscheidungsrelevante Informationen zur Steuerung Ihres Unternehmens immer selbst im Zugriff.

Wir arbeiten weiter daran, die Digitalisierung bei uns und bei Ihnen voranzutreiben.

Wenn auch Sie an einer zukunftsorientierten und vor allem digitalen Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei interessiert sind, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.