Mit der App DATEV Upload mobil fotografieren Sie Ihre Papierbelege mit dem Smartphone und laden diese nach DATEV Unternehmen online hoch. Bisher war die App nur für iSO erhältlich. Nun können auch Android-Nutzer an den Vorteilen von DATEV Upload mobil profitieren. Mit der neuen Version von DATEV Upload mobil können Sie Belegtypen ganz einfach über ein Verschlagwortungs-Verfahren zuordnen, mühelos in den Menüs, wie z.B. Bearbeiten, Löschen etc., navigieren, mehrere Belege gleichzeitig hochladen, die Ränder eines Belegs bei Bedarf zuschneiden sowie die verbesserte automatische Randerkennung mit Perspektivausgleich nutzen. Die App können Sie im entsprechenden App Store herunterladen.
Wir haben für Sie unsere Personalfragebögen überarbeitet und in unseren Downloadbereich » bereitgestellt. Die Fragebögen sind im docx-Format (Word-Datei) und können direkt am PC ausgefüllt werden. Leider ist es uns nicht mehr möglich, die elektronisch ausfüllbaren Microsoft Excel-Fragebögen mit Zusatzfunktionen für neue Mitarbeiter, geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte und Auszubildende auf unserer Website bereitzustellen. Diese finden Sie in der DATEV Info-Datenbank im Dokument Personalfragebögen zur Vorerfassung von Personaldaten ». Sollten Sie hierzu fragen haben, stehen Ihnen unsere Lohnsachbearbeiter/innen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin ».
Am 01.01.2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit vom 11.12.2018 (BGBI I S. 2384) in Kraft getreten. Ist die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht mit dem AN festgelegt, gilt seit 01.01.2019 eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche (bisher 10 Stunden) als vereinbart. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt wird. Hinweis: Das TzBfG gilt auch für die auf Abruf arbeitenden Minijobber. Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns bei der gesetzlich vermuteten Arbeitszeit von nunmehr 20 Wochenstunden für Abrufarbeit ohne festgelegte Wochenarbeitszeit würde jedoch die Minijob-Grenze von 450-Euro-Grenze überschritten und damit das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Für Minijobber sind gem. § 17 […]
Unsere neue Website ist seit dieser Woche online! Hier erhalten Sie einen Überblick unserer Dienstleistungen, nützliche Downloads und vieles mehr. Zudem gelangen Sie hier direkt zu den Online-Anwendungen, wie z.B. DATEV Unternehmen online oder Freizeichnung online. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern.
Bei Entsendung von Arbeitnehmern ins europäische Ausland bzw. Island, Lichtenstein, Norwegen oder Schweiz gelten die deutschen Rechtsvorschriften zur Beitragspflicht des Arbeitnehmers. Der entsandte Arbeitnehmer muss also im Beschäftigungsstaat eine Beitragspflicht in Deutschland nachweisen um eine Doppelverbeitragung zu vermeiden. Dazu muss eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragt werden. Bislang war die Bescheinigung nur notwendig, wenn die Entsendung des Arbeitnehmers über einen längeren Zeitraum bis 24 Monate währet. Ab dem 01.01.2019 ist das Antrags- und Bescheinigungsverfahren für Arbeitgeber auch bei kurzen und kurzfristigen Dienstreisen verpflichtend, selbst bei nur stundenweisem Aufenthalt im EU-Ausland. Der Antrag auf eine A1-Bescheinigung ist maschinell bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers zu stellen. Bei privat versicherten Arbeitnehmers wird der Antrag […]