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Unsere Leistungen


Personalwirtschaft
Wir erstellen schnell und zuverlässig Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung.


Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres.


Betriebliche Steuerberatung & Erklärung
Die Steuerberatung bildet das Fundament für Ihren unternehmerischen Erfolg.


Unternehmensberatung
Der Start in die unternehmerische Selbständigkeit sollte gut geplant sein.


Finanzbuchhaltung
Die Grundlage für den betriebswirtschaftlichen Erfolg ist eine tadellose Finanzbuchhaltung.


Private Steuern & Vermögen
Das Steuerrecht ist komplex und dynamisch. da ist es gut, einen Experten an der Seite zu haben
Neues aus der Kanzlei
MyDATEV Kommunikation
Mit MyDATEV und den neuen Kommunikationsfunktionen können Sie bequem digital mit unserer Steuerkanzlei zusammenarbeiten – im Büro oder von unterwegs. Sie haben Zugriff auf die gesamte Kommunikation mit unserer Kanzlei sowie auf gemeinsam genutzte Dokumente und Aufgaben, die noch zu erledigen sind. Alles gebündelt an einem digitalen Ort. Die Funktionen um Überblick Dokumente austauschen: Nutzen Sie die Möglichkeit, statt per E-Mail einfach und sicher Dokumente mit unserer Kanzlei auszutauschen. Über MyDATEV können Sie uns Dokumente zur Verfügung stellen und umgekehrt Dokumente von uns empfangen. Drag & Drop-Funktionen sorgen für eine schnelle und einfache Handhabung. Es ist sicherer als der Versand per E-Mail und eine E-Mail-Verschlüsselung ist nicht erforderlich. Zusätzlich können Sie anhand von Such- und Filtermöglichkeiten innerhalb des Dokumentbestands suchen. Unterhaltungen führen: Schicken Sie unserer Kanzlei Nachrichten, wenn Sie z. B. einen besonderen Hinweis zu einem Beleg haben. Ebenso können Sie Dokumente zusammen mit einer Nachricht an die Kanzlei senden. In Kürze wird es auch möglich sein, Nachrichten zu einer Aufgabe auszutauschen, wenn es z. B. eine Rückfrage gibt. Aufgaben erledigen: Sie erhalten eine Aufgabe von unserer Kanzlei, wenn z. B. wir Sie bittet, ein Dokument zu prüfen. Im Rahmen der Beratung werden wir Ihnen wahrscheinlich Aufgaben einstellen. Diese können Sie erledigen, indem Sie uns die benötigten Dokumente oder Informationen als Textnachrichten über die Kommunikationsfunktionen in MyDATEV zur Verfügung stellen. Abhängig von Ihren individuellen Einstellungen können Sie sich vor Ablauf bestimmter Fristen an sie erinnern lassen. Benachrichtigung: Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung, wenn es Neuigkeiten gibt. Wenn z.B. unsere Steuerkanzlei ein Dokument für Sie hochgeladen hat, erhalten Sie je nach individueller Einstellung eine E-Mail-Benachrichtigung sowie eine Benachrichtigung in der Anwendung. Freigabeprozess: Für die Freigabe von Dokumenten erhalten Sie von unserer Kanzlei eine „Freigabe-Aufgabe“ in MyDATEV. Ein Dokument (z.B. Ihre Steuererklärung) kann nun von mehreren Freigabeberechtigten freigegeben oder abgelehnt werden. Darüber hinaus können wir Ihnen weitere Dokumente zur Prüfung zur Verfügung stellen. Abhängig von Ihren individuellen Einstellungen können Sie sich vor Ablauf bestimmter Fristen erinnern lassen. Wenn Sie die „Freigabeaufgabe“ ablehnen, erfassen Sie den Ablehnungsgrund direkt in der Aufgabe und können bei Bedarf fehlende Belege an unsere Kanzlei anhängen. Weitere Informationen zu MyDATEV Kommunikation finden Sie hier» oder in unserer Broschüre» Interessiert? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
Mandanten-Monatsinformation November 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich. Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt. Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind. E-Mails mit Steuerbezug müssen den Außenprüfern des Finanzamts als „Handels- und Geschäftsbriefe“ vorgelegt werden, laut Bundesfinanzhof nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit dem steuerrechtlichen Problem der Vermeidung einer Doppelbegünstigung im Rahmen der Erbschaftsteuer bei Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befasst. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe ausgesetzt
Wie die Steuerberaterkammer Hessen in einer Sondermeldung mitteilt, hat das Hessische Wirtschaftsministerium ein sofortiges Moratorium für das Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen erlassen. Die Bearbeitung der Rückmeldungen wird aktuell ruhend gestellt, bis das Ergebnis der erneuten Prüfung durch das Wirtschaftsministerium feststeht. Werden Rückmeldungen aktuell nicht vorgenommen, drohen durch das Moratorium keine Fristversäumnisse. die komplette Sondermeldung finden Sie unter Steuerberaterkammer Hessen | Startseite
Mandanten-Monatsinformation Oktober 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich veranlasst ist. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine „Rechnung“ sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung, ein Grundstück, stellt dies eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Am 12.09.2025 wurde der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Er enthält steuerrechtliche Änderungen und Neuerungen. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
DATEV Unternehmen online: Notwendige Anpassungen zur Nutzung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)
Sofern Sie mit DATEV Unterhemen online Zahlungen an Ihre Bank senden, melden wir uns heute mit einer wichtigen Information zur Verification of Payee (VoP) bei der Nutzung von DATEV Bank online. Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden. Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt. Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten. Lesen Sie zu den gesetzlichen Vorgaben und zum Ablauf bitte unbedingt die Informationen, die DATEV Ihnen im DATEV Hilfe-Center (www.datev.de/hilfe) im Dokument Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen (Dok.-Nr. 1038957) bereitgestellt hat. Hinweis: Es gibt vereinzelt Banken, bei denen zum 5. Oktober 2025 auf technischen Gründen keine Zahlung mit Empfängerüberprüfung eingereicht werden können. Welche Banken das sind und wie Sie damit umgehen, erfahren Sie im Dokument Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken (Dok.-Nr. 1048045). Im Programm DATEV Bank online werden aufgrund dieser Vorgabe Programmanpassungen vorgenommen. Hier ändert sich auch der Ablauf in Ihrem Zahlprozess. Details dazu finden Sie im Dokument DATEV Bank online – Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (Dok.-Nr. 1047982). In diesem Dokument finden Sie auch ein Klick-Tutorial, welches Sie durch den neuen Prozess führt. Um die Empfängerüberprüfung mit DATEV-Programmen nutzen zu können, gibt es technische Voraussetzungen. Diese finden Sie im Dokument Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken (Dok.-Nr. 1048045). Auf der Internet-Seite go.datev.de/vop finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Verification of Payee. Sofern Sie hier weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mandanten-Monatsinformation September 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Mit der Bundesligasaison beginnt auch der Kampf um Eintrittskarten für beliebte Spiele. Werden diese oder ähnliche Eintrittskarten teuer weiterverkauft, stellt sich die Frage, wie das Finanzamt zu den Gewinnen des Verkaufs steht. Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel in der Variante „Pot Limit Omaha“ können unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. So entschied der Bundesfinanzhof. Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs hat Auswirkungen auf die Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen. Es ging um die Frage, ob eine Betriebsveranstaltung für alle Mitarbeiter der gesamten Organisationseinheit offenstehen muss, um eine ermäßigte Pauschalversteuerung mit 25 Prozent zu ermöglichen. Der Bundesfinanzhof entschied außerdem, dass der ärztliche Notfalldienst (z. B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt. Nach einem Todesfall haben Angehörige nicht nur mit ihrer Trauer zu kämpfen – schon bald danach fordert auch das Finanzamt die Erben mit wichtigen und mitunter schwierig zu erfüllenden Pflichten. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Geänderte Bürozeiten im September
Wegen einer Betriebsveranstaltung bleibt unsere Kanzlei (in Dillenburg und Marburg) am 3. September geschlossen. Ab dem 4. September stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Bürozeiten zur Verfügung. Wird bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mandanten-Monatsinformation August 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Im Zusammenhang mit der Vermietung von Containern als Kapitalanlage haben sich die Finanzgerichte bereits mehrfach mit den daraus entstehenden Steuerfolgen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Investments befassen müssen. Aus den entschiedenen Fällen entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um unseriöse Investments handelt, da durch die besseren Renditen, eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen häufig unterlassen wird. Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass ein Steuerpflichtiger die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch jede geeignete sachverständige Methode nachweisen kann – auch mittels Privatgutachten. In vielen Fällen der Nachfolgesuche werden insbesondere bei kleineren Unternehmen die leitenden Mitarbeiter in die Nachfolge des Unternehmers bzw. des Hauptgesellschafters eingebunden. Wenn ein oder mehrere leitende Mitarbeiter durch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen fest an das Unternehmen gebunden werden sollen, ist fraglich, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen oder der Verkauf zum Nennwert bei Kapital-gesellschaften mit dem tatsächlichen Wert der Anteile als Arbeitslohn zu beurteilen ist. Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofort-programm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Es sieht u. a. vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 % von der Steuer abschreiben können. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Juli 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Juliausgabe: Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares „privates Veräußerungsgeschäft“ vor. Die Übernahme von Schulden anlässlich des Erwerbs eines Wirtschaftsguts stellt lt. Bundesfinanzhof eine entgeltliche Gegenleistung dar. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine bisherigen Erläuterungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten (z. B. Bitcoin) aktualisiert und schwerpunktmäßig um Ausführungen zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der Krypto-Anleger erweitert. Getränke und Speisen in der Systemgastronomie unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen – aber was gilt dann für ein typisches Spar-Menü (z. B. aus Burger, Pommes und Getränk)? Der Bundesfinanzhof hat das Lieblingsmodell („Food-and-Paper“-Methode) der Systemgastronomie mit einer aktuellen Entscheidung zurechtgestutzt. Bei der Berechnung der Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung. Freiwillige geleistete Rentenbeiträge werden nicht berücksichtigt. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt. Dies entschied das Bundessozialgericht Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Geänderte Bürozeiten im Juni 2025
Am 20.06.2025 bleibt unser Büro in Marburg geschlossen. Sie erreichen uns an diesem Tag in unserem Büro in Dillenburg.





