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Unsere Leistungen


Personalwirtschaft
Wir erstellen schnell und zuverlässig Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung.


Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres.


Betriebliche Steuerberatung & Erklärung
Die Steuerberatung bildet das Fundament für Ihren unternehmerischen Erfolg.


Unternehmensberatung
Der Start in die unternehmerische Selbständigkeit sollte gut geplant sein.


Finanzbuchhaltung
Die Grundlage für den betriebswirtschaftlichen Erfolg ist eine tadellose Finanzbuchhaltung.


Private Steuern & Vermögen
Das Steuerrecht ist komplex und dynamisch. da ist es gut, einen Experten an der Seite zu haben
Neues aus der Kanzlei
Geänderte Bürozeiten im Juni 2025
Am 20.06.2025 bleibt unser Büro in Marburg geschlossen. Sie erreichen uns an diesem Tag in unserem Büro in Dillenburg.
Mandanten-Monatsinformation Juni 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Juniausgabe: Abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr die Auffassung, dass zur Ermittlung der Gesamtfahrzeugkosten in einem Veranlagungszeitraum eine Leasingsonderzahlung nicht sogleich in vollem Umfang zu berücksichtigen ist. In einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige zwangsweise (wie in Zeiten der Corona-Pandemie) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht. Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung liegen nach dem Finanzgericht Münster nicht vor, wenn Haupt- und Zweitwohnung lediglich 30 km auseinanderliegen und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter einer Stunde bewältigt werden kann. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Trotz des Regierungswechsels bleibt das Bundesfinanzministerium nicht untätig. Mit einem umfangreichen Schreiben wurde das Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Mai 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Maiausgabe: Der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat auch zwei Verfassungsbeschwerden zur doppelten Besteuerung von Renten nicht angenommen und damit die bestehende Rechtslage untermauert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst ausübt, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Daraus folgt, dass die Einkünfte der gesamten Gesellschaft nicht als gewerblich angesehen werden. Am 09.04.2025 haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der als Basis für eine gemeinsame Koalition dienen soll. Der 144-seitige Koalitionsvertrag enthält u. a. Maßnahmen der Steuerpolitik. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Geänderte Bürozeiten im Mai 2025
Am 02.05. und am 30.05.2025 bleibt unser Büro in Marburg geschlossen. Sie erreichen uns an diesen Tagen in unserem Büro in Dillenburg.
Geänderte Bürozeiten ab dem 1. April 2025
Ab dem 1. April 2025 ändern sich unsere Bürozeiten. Die neuen Bürozeiten sind in Dillenburg: Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr | 13:30 – 16:30 Uhr Freitag 07:30 – 12:30 Uhr in Marburg: Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr | 13:30 – 16:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Mandanten-Monatsinformation April 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Aprilausgabe: Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz Stellung genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch dann möglich bleibt, wenn die Auszahlung erst nach der Beendigung der Altersteilzeit erfolgt. D. h., die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen scheitert nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat bzgl. des Nachweises von Krankheitskosten bei der Einlösung eines sog. E-Rezepts mitgeteilt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben ist. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Geänderte Bürozeiten im März 2025
Wegen einer internen Schulung bleibt unser Büro in Marburg am 13.03. geschlossen. In unserem Büro in Dillenburg sind wir an diesem Tag nur eingeschränkt erreichbar. Ab dem 14.03.2025 stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Bürozeiten zur Verfügung.
Mandanten-Monatsinformation März 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Märzausgabe: Die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar. Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers. Durch die vielen gesetzlichen Neuerungen der letzten Monate ist es sicher nicht einfach, den Überblick über die neu geltenden Regelungen zu behalten. Daher weisen wir erneut auf einige Änderungen im Umsatzsteuergesetz hin. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Jede und jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung in Verwaltungsverfahren eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese ist für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit gültig. Ursprünglich sollte die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer ab dem 02.12.2024 vom Bundeszentralamt für Steuern zugestellt werden. Ab dem 03.12.2024 wurde die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgrund technischer Fehler von den externen Schnittstellenpartnern vorerst gestoppt. Damit wurden ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Mitteilungen zu Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt. Ab dem 03.02.2025 wird das Verfahren wiederaufgenommen. Das bedeutet, dass ab diesem Datum wieder Mitteilungen zu Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt werden. Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer vom 02.12.2024 werden nochmals bereitgestellt. Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt wurden alle wirtschaftlich Tätigen mit einer USt-Identifikationsnummer durch eine öffentliche Mitteilung informiert, dass diese auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden ist. Im zweiten Schritt erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ohne USt-Identifikationsnummer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sind die Voraussetzungen für den DIVA II-Abruf (Digitaler Bescheidabruf) erfüllt, erhalten Sie die Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in elektronischer Form. Wenn die Voraussetzungen für eine elektronische Zustellung (DIVA II oder ELSTER-Konto) nicht erfüllt sind, erfolgt keine Zustellung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in Papierform. Die Finanzverwaltung plant, die Wirtschafts-Identifikationsnummer künftig z. B. auf Unternehmenssteuerbescheide zu drucken, damit die wirtschaftlich Tätigen auch auf diesem Weg informiert werden. Allgemeine Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten Sie unter dem Internetauftritt des Bundeszentralamts für Steuern unter BZSt – Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Digitale Kanzlei 2025
Auch in 2025 wurde unserer Kanzlei das Label Digitale DATEV-Kanzlei verliehen. Erfahren Sie hier » welche Vorteile die Zusammenarbeit mit einer digitalen Kanzlei bietet.