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Neues aus der Kanzlei
Mandanten-Monatsinformation Januar 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Januarausgabe: Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde. Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025. Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Geänderte Bürozeiten
Am 20.12.2024 ist unsere Kanzlei in Dillenburg und Marburg ab 12:00 Uhr geschlossen. Zudem bleibt unser Büro in Marburg vom 23.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024 geschlossen. Sie erreichen uns in dieser Zeit in unserem Büro in Dillenburg. Ab dem 02.01.2025 stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Bürozeiten zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertrage und einen guten Start ins neue Jahr!
Elektronische Meldepflicht für Kassensysteme ab 01.01.2025
Seit 2020 gilt die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme. So müssen alle Betriebe die Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung einer elektronischen Kasse ihrem zuständigen Finanzamt melden. Durch die Kassenmeldepflicht kann der Gesetzgeber prüfen und sicherstellen, dass alle Betriebe mit gesetzeskonformen Kassensystemen arbeiten. Mittels Papiervordurck sollte bereits ab dem 01.01.2020 die Kassenmeldung erfolgen. Da dies allerdings weder zeitgemäß noch bürokratisch unzumutbar gewesen wäre, wurde die Meldepflicht ausgesetzt, bis eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit besteht. Ab dem 01.01.2025 besteht nun die Möglichkeit zur elektronischen Kassenmeldung, so dass bestehende Systeme bis zum 31.07.2025 zu melden sind. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Fragen für Sie beantworten: Wer ist zur Meldung seines Kassensystems verpflichtet? Jedes Unternehmen, das ein elektronisches Aufzeichnungssystem betreibt, ist zur Meldung verpflichtet. Ab welchem Zeitpunkt steht das elektronische Übermittlungsverfahren zur Verfügung? Ab dem 01.01.2025 steht das Verfahren ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung. Für Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, besteht eine Übergangsfrist. Diese müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden. Kassen, die nach dem 01.07.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Müssen Kassensysteme auch abgemeldet werden? Kassensysteme müssen nicht nur angemeldet, sondern auch abgemeldet werden. Hier ist auch eine Frist von einem Monat nach Stilllegung der Kasse einzuhalten. Auch gestohlene oder defekte Kassen sind abzumelden. Meine Kassen sind auf unterschiedliche Betriebsstätten aufgeteilt, wie muss die Meldung erfolgen? Grundsätzlich muss pro Betrieb eine eigene Meldung, mit allen dort betriebenen Kassen, durchgeführt werden. Was muss ich tun, wenn ich Falschangaben an das Finanzamt übermittelt habe? Kann ich das dies noch korrigieren? Ja, Korrekturen sind im Nachhinein durch eine Änderungsmeldung möglich, oder müssen durchgeführt werden, wenn die Falschangabe bemerkt wurde. Eine Kasse wird zukünftig in einer anderen Betriebsstätte eingesetzt. Was muss ich tun? Die Kasse ist von der abzugebenden Betriebsstätte abzumelden und mit einer neuen Meldung bei der anderen Betriebsstätte anzumelden. In diesem Fall sind das 2 Änderungsmeldungen. Bei jeder Änderungsmeldung muss immer der komplette Bestand der vorhandenen Kassensysteme gemeldet werden. Wer muss das Kassensystem anmelden? Der Steuerpflichtige selbst ist zur Meldung des Kassensystems an das Finanzamt verpflichtet. Er kann jedoch eine Person zur Meldung bevollmächtigen (z.B. Steuerberater). Sollten Sie weitere Fragen zur elektronischen Kassenmeldung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mandanten-Monatsinformation Dezember 2024
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Dezemberausgabe: Das Finanzgericht München hatte zur Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude zu entscheiden. Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen sind. Zudem entschied das Finanzgericht München, ob einer Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht. Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen. Ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Durch den Bruch der Ampelkoalition stellt sich die Frage, wie es nun mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht. In einigen Fällen ist noch kein weiterer Zeitplan absehbar. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation November 2024
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Novemberausgabe: Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof. Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen besteht, beschäftigte das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird. Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den Bundesfinanzhof. Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt. Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht. Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Oktober 2024
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Oktoberausgabe: Das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist. Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern hat darüber informiert, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Sie wird entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto vergeben. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Eingeschränkte Erreichbarkeit
Wegen einer Betriebsveranstaltung bleibt unser Büro in Marburg vom 05.09. bis einschließlich 06.09.2024 geschlossen. Unser Büro in Dillenburg ist in dieser Zeit eingeschränkt erreichbar unter der Telefonnummer 02771 8704-0 oder per Mail an kanzlei@schneider-moos.de Mit freundlichen Grüßen Ihre Steuerberaterkanzlei Schneider und Moos
Mandanten-Monatsinformation September 2024
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Septemberausgabe: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 nur der Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht auch der Begriff der „Betriebsstätte“ geändert hat. Damit ist es von der Auffassung des Bundesfinanzministeriums abgewichen. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasingsonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Pkw verlagert. Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit, die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das Bundesfinanzministerium hat am 25.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass der Referentenentwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 vom 11.07.2024 umbenannt und um Maßnahmen des Wachstumspakets „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ ergänzt wurde. Mandanten-Monatsinformation September 2024 »
Mandanten-Monatsinformation August 2024
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Augustausgabe: Der Bundesfinanzhof entschied, dass Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig sind. Die Regelung stelle eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerzahler dar, die mit dem Gleichheitsgebot nach dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich geklärt, ob der Pauschalsteuersatz von 25 % auf solche Veranstaltungen angewendet werden darf, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben, aber nicht allen Betriebsangehörigen offensteht. Der Bundesfinanzminister hatte es angekündigt, aber das Zweite Jahressteuergesetz 2024 kam überraschend. Es soll sich der vielfältigen Herausforderungen annehmen, die mit den im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können. Mandanten-Monatsinformation August 2024 »
Mandanten-Monatsinformation Juli 2024
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer Juliausgabe: Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der steuerlichen Auswirkung von abgeschlossenen Vereinbarungen über die Gewährung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu befassen und hat mit seiner Entscheidung zwei wesentliche Bereiche auf diesem Rechtsgebiet dem Grunde nach geklärt. Verdeckte Gewinnausschüttungen beschäftigen die Finanzgerichte nach wie vor ständig. Das Finanzgericht Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass wenn ein mittelbar beteiligter Gesellschafter einer GmbH ein Vorkaufsrecht für ein im Ausland gelegenes Grundstück entgeltlich einräumt, an dessen Nutzung die GmbH kein betriebliches Interesse hat, das Entgelt eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Auch zu Gewinnen und Verlusten aus Photovoltaik-Anlagen entstehen immer wieder Fragen, mit denen sich Finanzgerichte zu befassen haben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte kürzlich zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus zu entscheiden. Das Jahressteuergesetz 2024 hat lange auf sich warten lassen. Nun wurde der Entwurf des Gesetzes beschlossen, der eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht enthält. Mandanten-Monatsinformation Juli 2024 »