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Personalwirtschaft
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Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres.


Betriebliche Steuerberatung & Erklärung
Die Steuerberatung bildet das Fundament für Ihren unternehmerischen Erfolg.


Unternehmensberatung
Der Start in die unternehmerische Selbständigkeit sollte gut geplant sein.


Finanzbuchhaltung
Die Grundlage für den betriebswirtschaftlichen Erfolg ist eine tadellose Finanzbuchhaltung.


Private Steuern & Vermögen
Das Steuerrecht ist komplex und dynamisch. da ist es gut, einen Experten an der Seite zu haben
Neues aus der Kanzlei
Mandanten-Monatsinformation April 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist. Wer eine Eigentumswohnung verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Laut einem Urteil des Finanzgerichts München bleibt dieser Vorteil auch dann bestehen, wenn ein Teil der Wohnung – etwa ein häusliches Arbeitszimmer – erst innerhalb dieser Zehnjahresfrist aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen übernommen wurde. Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Wenn ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbringt, um dafür ein Entgelt zu erhalten, fällt in der Regel Umsatzsteuer an. Das Entgelt für eine Leistung muss dabei nicht zwangsläufig in Form einer Geldzahlung bestehen. Auch die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers kann (teilweise) Gegenleistung für eine Leistung des Unternehmers (Arbeitgebers) sein. Ein typisches Beispiel dafür ist die Überlassung von Kfz an das Personal zu dessen (auch) privater Nutzung. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Änderung unserer Bürozeiten in Marburg
Unsere Öffnungszeiten in unserem Büro in Marburg haben sich geändert. Sie erreichen uns zukünftig zu den folgenden Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Mandanten-Monatsinformation März 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital. Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind nach Auffassung des Finanzgerichts Köln mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der Bundesfinanzhof entschied in einer Rechtslage, wie sie häufiger bei der Weitergabe von Grundstücken nach einem Erbfall in der Erbengeneration anzutreffen ist. Ein Erbe wird durch den Erbfall Eigentümer eines Grundstücks, das aber von einem Miterben oder auch Nichterben genutzt wird und nach dem Willen des Erblassers auch auf Lebenszeit weiter genutzt werden soll. Eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht ist auch für die Übersendung eines steuerlichen Haftungsbescheids zu beachten. Die Bekanntgabe eines Haftungsbescheides muss laut Finanzgericht Münster daher gegenüber dem Steuerberater erfolgen. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Februar 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann. Ist es eigentlich zulässig, dass das Finanzamt für den Betrieb eines Verstorbenen nach seinem Tode noch eine Betriebsprüfung – bzw. korrekt nach dem Wortlaut der Abgabenordnung: eine Außenprüfung – anordnet? Mit dieser Frage hatten sich ein Finanzamt, das Hessische Finanzgericht und schließlich der Bundesfinanzhof nach dem Tode eines Handwerkers zu befassen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden neben den Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz umgesetzt. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Januar 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde. Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt. Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu befassen, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden. Er hält diese für verfassungskonform. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Dezember 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung. Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf. Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. So entschied der Bundesfinanzhof. Nicht nur durch das Steueränderungsgesetz 2025 sollen Änderungen mit dem Jahreswechsel kommen (u. a. Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Anhebung der Entfernungspauschale). Auch außerhalb dieses Gesetzes ist eine Vielzahl steuerlicher Änderungen geplant. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation November 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich. Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt. Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind. E-Mails mit Steuerbezug müssen den Außenprüfern des Finanzamts als „Handels- und Geschäftsbriefe“ vorgelegt werden, laut Bundesfinanzhof nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit dem steuerrechtlichen Problem der Vermeidung einer Doppelbegünstigung im Rahmen der Erbschaftsteuer bei Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befasst. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
MyDATEV Kommunikation
Mit MyDATEV und den neuen Kommunikationsfunktionen können Sie bequem digital mit unserer Steuerkanzlei zusammenarbeiten – im Büro oder von unterwegs. Sie haben Zugriff auf die gesamte Kommunikation mit unserer Kanzlei sowie auf gemeinsam genutzte Dokumente und Aufgaben, die noch zu erledigen sind. Alles gebündelt an einem digitalen Ort. Die Funktionen um Überblick Dokumente austauschen: Nutzen Sie die Möglichkeit, statt per E-Mail einfach und sicher Dokumente mit unserer Kanzlei auszutauschen. Über MyDATEV können Sie uns Dokumente zur Verfügung stellen und umgekehrt Dokumente von uns empfangen. Drag & Drop-Funktionen sorgen für eine schnelle und einfache Handhabung. Es ist sicherer als der Versand per E-Mail und eine E-Mail-Verschlüsselung ist nicht erforderlich. Zusätzlich können Sie anhand von Such- und Filtermöglichkeiten innerhalb des Dokumentbestands suchen. Unterhaltungen führen: Schicken Sie unserer Kanzlei Nachrichten, wenn Sie z. B. einen besonderen Hinweis zu einem Beleg haben. Ebenso können Sie Dokumente zusammen mit einer Nachricht an die Kanzlei senden. In Kürze wird es auch möglich sein, Nachrichten zu einer Aufgabe auszutauschen, wenn es z. B. eine Rückfrage gibt. Aufgaben erledigen: Sie erhalten eine Aufgabe von unserer Kanzlei, wenn z. B. wir Sie bittet, ein Dokument zu prüfen. Im Rahmen der Beratung werden wir Ihnen wahrscheinlich Aufgaben einstellen. Diese können Sie erledigen, indem Sie uns die benötigten Dokumente oder Informationen als Textnachrichten über die Kommunikationsfunktionen in MyDATEV zur Verfügung stellen. Abhängig von Ihren individuellen Einstellungen können Sie sich vor Ablauf bestimmter Fristen an sie erinnern lassen. Benachrichtigung: Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung, wenn es Neuigkeiten gibt. Wenn z.B. unsere Steuerkanzlei ein Dokument für Sie hochgeladen hat, erhalten Sie je nach individueller Einstellung eine E-Mail-Benachrichtigung sowie eine Benachrichtigung in der Anwendung. Freigabeprozess: Für die Freigabe von Dokumenten erhalten Sie von unserer Kanzlei eine „Freigabe-Aufgabe“ in MyDATEV. Ein Dokument (z.B. Ihre Steuererklärung) kann nun von mehreren Freigabeberechtigten freigegeben oder abgelehnt werden. Darüber hinaus können wir Ihnen weitere Dokumente zur Prüfung zur Verfügung stellen. Abhängig von Ihren individuellen Einstellungen können Sie sich vor Ablauf bestimmter Fristen erinnern lassen. Wenn Sie die „Freigabeaufgabe“ ablehnen, erfassen Sie den Ablehnungsgrund direkt in der Aufgabe und können bei Bedarf fehlende Belege an unsere Kanzlei anhängen. Weitere Informationen zu MyDATEV Kommunikation finden Sie hier» oder in unserer Broschüre» Interessiert? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe ausgesetzt
Wie die Steuerberaterkammer Hessen in einer Sondermeldung mitteilt, hat das Hessische Wirtschaftsministerium ein sofortiges Moratorium für das Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen erlassen. Die Bearbeitung der Rückmeldungen wird aktuell ruhend gestellt, bis das Ergebnis der erneuten Prüfung durch das Wirtschaftsministerium feststeht. Werden Rückmeldungen aktuell nicht vorgenommen, drohen durch das Moratorium keine Fristversäumnisse. die komplette Sondermeldung finden Sie unter Steuerberaterkammer Hessen | Startseite
Mandanten-Monatsinformation Oktober 2025
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich veranlasst ist. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine „Rechnung“ sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung, ein Grundstück, stellt dies eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Am 12.09.2025 wurde der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Er enthält steuerrechtliche Änderungen und Neuerungen. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »





