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Private Steuern & Vermögen
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Neues aus der Kanzlei
Mandanten-Monatsinformation August 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränke sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Noch bis zum 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen freiwillig. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht im Allgemeinen beachten müssen, wird in einem ersten Teil in dieser Ausgabe aufgezeigt. In der kommenden Ausgabe für September wird es im zweiten Teil um die Besonderheiten bei der Erteilung einer E-Rechnung gehen. An der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat für Aussetzungszinsen bestehen für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 ernstliche Zweifel. Die Vollziehung entsprechender Zinsbescheide kann daher laut einem Beschluss des Finanzgerichts Münster im einstweiligen Rechtsschutz in voller Höhe ausgesetzt werden. Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Änderungen im Arbeitsrecht und neue Impulse für Unternehmen – mit dem Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ hat die Regierungskoalition ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit 34 Vorhaben beschlossen. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Juli 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Der Bundesfinanzhof hat seine langjährige Rechtsprechung zur Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen unter Vereinbarung zinslos gestundeter Ratenzahlungen geändert. Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber laut Finanzgericht Baden-Württemberg mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt. Das Finanzgericht Bremen entschied, dass keine Werbungskosten zu Vermietungseinkünften vorliegen, wenn sich der Verkäufer im Kaufvertrag zur Renovierung und Übernahme von Mietzahlungen an den Käufer bis zur Wiedervermietung verpflichtet. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem aktuellen Schreiben festgelegt, dass im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ab dem 01.01.2026 digitale Nachweise verpflichtend sind. Der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % zur Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen verstößt laut Bundesfinanzhof auch in Zeiten niedriger Marktzinsen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Ende des Moratoriums – Wiederaufnahme der Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen
Das hessische Wirtschaftsministerium hat sein Moratorium beendet und das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen wieder aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurden folgende Änderungen am Rückmeldeverfahren umgesetzt: betriebliche Eigenmittel werden nicht mehr fördermindernd angerechnet. Nicht gestundete Darlehenstilgungen, die im Förderzeitrauch angefallen sind, gelten als förderfähige Ausgaben. Bei Überschneidung der Fördermonate von Soforthilfe und Überbrückungshilfe wird der Anrechnungsbetrag im Rückmeldeverfahren berücksichtigt und reduziert damit die Rückzahlungspflicht der Soforthilfe. Für bereits geschlossenen Fälle, bei denen bereits ein Bescheid vorliegt, kann eine Erleichterung im Einzelfall über einen Teilerlass/Erlass und Niederschlagung erreicht werden, wenn die Einziehung der Forderung für den Schuldner eine besondere Härte bedeutet. Das Regierungspräsidium Kassel informiert alle Unternehmen zu den Änderungen und versendet erneut die bereits bekannten Zugangsdaten zum Online-Portal des RP Kassel, über das die noch erforderlichen Daten eingegeben werden können. Für die Dateneingabe über das Online-Portal wird eine neue Frist gesetzt, die – wie bisher auch – über die Hotline oder das Kontaktformular verlängert werden kann. Das Online-Portal kann für folgende zwei Konstellationen genutzt werden: Sofern die Rückmeldung schon vorliegt, aber noch kein Bescheid ergangen ist, können noch die Darlehenstilgungen angegeben werden. Damit ist Rückmeldung dann abgeschlossen. Sollte bisher noch keine Rückmeldung erfolgt sein, ist eine vollständige Dateneingabe/Rückmeldung über das Portal notwendig, wobei die Eigenmittel nicht mehr abgefragt werden und die Tilgungsraten mit einbezogen werden. Die Bagatellgrenze gilt weiterhin.
Mandanten-Monatsinformation Juni 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Lieferung trotzdem als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. Nachforderungszinsen auf die Umsatzsteuer sind nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs zulässig und verstoßen weder gegen Unionsrecht noch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der Bundesfinanzhof hat außerdem zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen Stellung genommen. Besonders betroffen sind Eventunternehmen und Firmen, die regelmäßig Unterkünfte für Mitarbeiter anmieten. Demnach ist nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Mai 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter steuerlich ein Mitunternehmer wird. Die Richter stellten klar, wer nur Dienstleistungen erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht. Der Wegfall oder zumindest der Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wird aktuell gefordert und diskutiert. Aber was bedeutet der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht und wie wirkt er? In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft. Maßgeblich ist, dass der Erwerber oder ein Letzterwerber die Tätigkeit selbst fortführt und nicht lediglich ein Pächter. Entscheidende Änderungen ergeben sich durch ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums beim Vorsteuerabzug für Unternehmen, die neben ihrer unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs Tätigkeiten erbringen. Gerade bei kleineren Unternehmen passieren immer wieder Fehler beim innergemeinschaftlichen Erwerb bzgl. der Umsatzsteuer, die bei Sonderprüfungen bzw. Betriebsprüfungen offenbar werden. Daher ist es wichtig einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu erkennen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation April 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist. Wer eine Eigentumswohnung verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Laut einem Urteil des Finanzgerichts München bleibt dieser Vorteil auch dann bestehen, wenn ein Teil der Wohnung – etwa ein häusliches Arbeitszimmer – erst innerhalb dieser Zehnjahresfrist aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen übernommen wurde. Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Wenn ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbringt, um dafür ein Entgelt zu erhalten, fällt in der Regel Umsatzsteuer an. Das Entgelt für eine Leistung muss dabei nicht zwangsläufig in Form einer Geldzahlung bestehen. Auch die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers kann (teilweise) Gegenleistung für eine Leistung des Unternehmers (Arbeitgebers) sein. Ein typisches Beispiel dafür ist die Überlassung von Kfz an das Personal zu dessen (auch) privater Nutzung. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Änderung unserer Bürozeiten in Marburg
Unsere Öffnungszeiten in unserem Büro in Marburg haben sich geändert. Sie erreichen uns zukünftig zu den folgenden Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Mandanten-Monatsinformation März 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital. Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind nach Auffassung des Finanzgerichts Köln mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der Bundesfinanzhof entschied in einer Rechtslage, wie sie häufiger bei der Weitergabe von Grundstücken nach einem Erbfall in der Erbengeneration anzutreffen ist. Ein Erbe wird durch den Erbfall Eigentümer eines Grundstücks, das aber von einem Miterben oder auch Nichterben genutzt wird und nach dem Willen des Erblassers auch auf Lebenszeit weiter genutzt werden soll. Eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht ist auch für die Übersendung eines steuerlichen Haftungsbescheids zu beachten. Die Bekanntgabe eines Haftungsbescheides muss laut Finanzgericht Münster daher gegenüber dem Steuerberater erfolgen. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Februar 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann. Ist es eigentlich zulässig, dass das Finanzamt für den Betrieb eines Verstorbenen nach seinem Tode noch eine Betriebsprüfung – bzw. korrekt nach dem Wortlaut der Abgabenordnung: eine Außenprüfung – anordnet? Mit dieser Frage hatten sich ein Finanzamt, das Hessische Finanzgericht und schließlich der Bundesfinanzhof nach dem Tode eines Handwerkers zu befassen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden neben den Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz umgesetzt. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »
Mandanten-Monatsinformation Januar 2026
Die aktuelle Mandanten-Monatsinformation steht für Sie zum Download bereit. Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserer neuen Ausgabe: mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde. Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt. Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu befassen, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden. Er hält diese für verfassungskonform. Die Aktuelle Ausgabe finden Sie hier »





